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Sonderabfälle sind für Mensch und Natur gefährlich, weshalb sie eine besondere Behandlung durch die Gemeinde verlangen – dafür bietet die AVAG Lösungen.
Sonderabfälle aus Haushaltungen, wie z. B. Altmedikamente, Chemikalien und Öle, sind für Mensch und Natur gefährlich. Darum dürfen sie keinesfalls im gewöhnlichen Kehricht oder im Abwasser (WC, Spüle) entsorgt werden, sondern müssen speziell behandelt werden. Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Bevölkerung ein entsprechendes Entsorgungsangebot zu bieten.
Im Idealfall betreibt die Gemeinde eine eigene stationäre Sammelstelle mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und geschultem Personal. Hier bietet die AVAG geeignete Gebinde, Transportleistungen und die fachgerechte Verwertung der Sonderabfälle.
Nicht alle Gemeinden können es sich aber leisten, eigens eine Annahmestelle für Sonderabfälle aus Haushaltungen zu betreiben. Darum bietet die AVAG pragmatische Lösungen für Gemeinden, um der gesetzlichen Pflicht dennoch nachzukommen.
Pragmatische Lösungen für Gemeinden
- Alle Entsorgungszentren der AVAG erfüllen die hohen Anforderungen für die Annahme von Sonderabfällen aus Haushaltungen (Achtung: gilt nicht für gewerblichen Sonderabfall).
- Deshalb bieten wir den Gemeinden in der Nähe zu unseren Standorten eine Vertragslösung, wonach die Gemeinde auf die AVAG verweisen kann.
- Die Gemeinde kommt so ihrer gesetzlichen Pflicht nach, ohne dabei eine eigene Lösung anbieten zu müssen.
- Anstatt eine stationäre, dauerhafte Annahmestelle zu betreiben, können Gemeinden auch Sammeltage organisieren. Dazu bietet die AVAG gemeinsam mit einer spezialisierten Partnerin das Sonderabfallmobil an.
- Das Sonderabfallmobil kann für eine beliebige Zeitdauer und an einem beliebigen Standort gebucht werden. Nur sonntags sind keine Sammlungen möglich.
- Die Sonderabfälle aus Haushaltungen werden hier von geschultem Fachpersonal entgegengenommen und anschliessend für die spezialisierte Verwertung abtransportiert.
- Das Sonderabfallmobil kann auch mit benachbarten Gemeinden zusammen gebucht werden. Dadurch werden Fahrten eingespart und Kosten verringert.
- Bei der Buchung des Sonderabfallmobils fallen zum einen Fixkosten an, bspw. für Anfahrt und Aufbau, für die Betreuung durch geschultes Personal sowie für administrative Aufwände. Buchen Sie das Sonderabfallmobil gemeinsam mit weiteren Gemeinden, können diese Kosten aufgeteilt werden.
- Darüber hinaus fallen Entsorgungskosten für die gesammelten Sonderabfälle an. Diese sind abhängig von der Menge sowie der Art der abgegebenen Sonderabfälle.
- Diese Entsorgungskosten kann die Gemeinde entweder selbst übernehmen oder den anliefernden Privatpersonen direkt bei der Abgabe verrechnen. Bei einer Weiterverrechnung stellt die Gemeinde am Sammeltag Personal für Wiegung und Inkasso bereit.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur Sammlung von Sonderabfall in Ihrer Gemeinde oder bei anderen Entsorgungs- und Recyclinganliegen.